
Orthopädische Maßschuhe
Folgende Schuharten können gefertigt werden:
- orthopädischer Straßenschuh (fester Halbschuh)
- orthopädischer hoher Schuh (als Stiefel oder Knöchelschuh)
- orthopädischer Hausschuh (leichter Schuh für zu Hause)
- orthopädischer Sportschuh (als Halbschuh oder Stiefel)
- orthopädischer Badeschuh (wasserfester Schuh mit rutschfester Sohle)
- orthopädischer Interimschuh (orthopädische Übergangslösung während der Krankheits- und Rehabilitationsphase)
- orthopädischer Arbeitssicherheitsschuh (nach Anforderung)

Hierbei handelt es sich um einen in handwerklicher Einzelanfertigung hergestellten, individuellen Maßschuh, der mit eventuell erforderlichen Zusatzarbeiten zum orthopädischen Maßschuh wird.
Er wird für den erkrankten, funktionsgestörten oder (form-)/ fehlerhaften Fuß nach besonderem Maß- und Modellverfahren erstellt und nach individuellem Leisten handwerklich gefertigt.
Erforderlich ist der orthopädische Maßschuh nur dann, wenn der Fuß in seiner Form, Funktion und/oder Belastungsfähigkeit so verändert ist, dass sonstige orthopädieschuhtechnische Versorgungen zum Aufrechterhalten oder Wiederherstellen der Gehfunktion nicht möglich sind.
