
Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh

Orthopädische Zurichtungen dienen dazu, Fußbeschwerden, die die Gehfähigkeit oder Gehausdauer einschränken, zu mindern oder sogar zu beseitigen.
Eine genaue Untersuchung des Fußes und Beobachtung von Funktions- Beeinträchtigungen erfolgt vom Facharzt für Orthopädie. Dieser verordnet Zurichtungen, die am Konfektionsschuh vorgenommen werden können.
Sämtliche Teile eines Schuhes lassen sich verändern.
Durch Arbeiten am Absatz und/oder an der Sohle können Auftritts- und Abrolleigenschaften geändert werden.
Verkürzungsausgleiche ändern die Auftrittshöhe des verkürzten Beines und gleichen Beinlängendifferenzen aus, die z.B. häufig nach Hüft- oder Knie- Operationen auftreten.
Weiterhin können noch Arbeiten zur Entlastung (z. B. Fersensporn), Stützung, Polsterung und Schaftveränderung in Konfektionsschuhen durchgeführt werden.
Der Einbau von Quer- und Längsgewölbe-Stützen, Polsterungen zur Stoßdämpfung sowie Druckminderung bestimmter Sohlenabschnitte gehören ebenso dazu wie Veränderungen des Schuhes im Fersenraum.
